Gelegentlich sind die Befunde seitens der Krampfadern beispielsweise bei Rezidiven anatomisch so, dass eine Behandlung per Laser (endoluminales Verfahren) nicht möglich ist.

In solchen Fällen werden bei einer offenen Varizenoperation mit kleinen Schnitten die krankhaften Venenabschnitte entnommen. Da diese Schnitte nur ca. 3-4 Millimeter gross sind, müssen sie in der Regel nicht genäht werden. Zum Verschliessen reichen sogenannte Klammerpflaster. Wegen der geringen Grösse der Schnitte sind diese später daher auch kaum sichtbar.

Bei der endoluminalen Vorgehensweise oder auch bei der Schaumsklerosierung ist ein Wiedereröffnen der Gefässe zumindest möglich. Wird das Gefäss operativ entfernt, besteht diese Gefahr nicht.

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